Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Hunderricht
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen, Kurse, Seminare, Workshops, Hausbesuche und Einzeltrainings der Hundeschule Hunderricht (nachfolgend «Hundeschule» genannt). Mit der Anmeldung zu einer Dienstleistung erkennt der/die Teilnehmer/in (nachfolgend «Kunde» genannt) diese AGB an.
2. Vertragsschluss und Anmeldung
- Die Anmeldung für Kurse, Trainings oder andere Angebote kann schriftlich, über die Website, per E-Mail, WhatsApp oder telefonisch erfolgen. Sie ist für den Kunden verbindlich.
- Der Vertrag kommt mit der Anmeldebestätigung (in der Regel per E-Mail) durch die Hundeschule zustande.
- Die Plätze für Gruppenkurse sind beschränkt und werden in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung berücksichtigt.
3. Zahlungsbedingungen und Preise
- Die Preise für die jeweiligen Angebote ergeben sich aus der aktuellen Preisangabe auf der Website oder den Kursunterlagen der Hundeschule.
- Kursgebühren wie Abos oder Einzelstunden sind – sofern nicht anders vereinbart – im Voraus vor der ersten Lektion fällig. Die Teilnahme setzt eine fristgerechte Bezahlung voraus.
- Abonnemente sind personengebunden, nicht übertragbar und besitzen eine definierte Gültigkeitsdauer (5- er Abos 8 Wochen und 10- er Abos 16 Wochen nach Ausstellungsdatum). Nach Ablauf verfallen nicht eingelöste Lektionen ersatzlos.
4. Rücktritt, Abmeldung und versäumte Lektionen
- Einzeltrainings und Gruppenkurse: Müssen Termine abgesagt oder verschoben werden, muss dies spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen. Bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen wird die Lektion vollumfänglich in Rechnung gestellt bzw. vom Abo abgezogen.
- Hausbesuche: Für vereinbarte Hausbesuche gilt ebenfalls eine Absagefrist von mindestens 24 Stunden vor Terminbeginn. Bei Nichterscheinen des Kunden zum vereinbarten Zeitpunkt oder einer kurzfristigen Absage wird der vereinbarte Stundensatz plus allfällig anfallende Anfahrtskosten vollumfänglich in Rechnung gestellt.
- Ausnahmen: Kann ein Einzeltraining oder ein Gruppenkurs aufgrund von Krankheit oder Unfall (von Mensch oder Hund) nicht besucht werden, wird gegen Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses oder Tierarztzeugnisses kulanterweise eine Gutschrift für spätere Angebote ausgestellt. Ein Anspruch auf Barauszahlung besteht nicht.
- Absagen durch die Hundeschule: Muss eine Lektion seitens der Hundeschule (z. B. wegen Krankheit der Kursleitung, Schlechtwetter oder höherer Gewalt) abgesagt werden, wird der Termin nachgeholt oder die Gebühr gutgeschrieben bzw. erstattet.
5. Teilnahmebedingungen und Verhaltensregeln
- Der Hund ist vor Beginn jeder Trainingseinheit zu versäubern.
- Im und an dem gesamten Trainingsgebiet und in der Umgebung des Trainingsgebietes sowie bei allen anderen vereinbarten Trainingsorten herrscht Kot-Aufnahmepflicht des eigenen Hundes durch den Kunden, aus Rücksicht vor Mensch, Tier, Natur und Umwelt.
- Der Kunde bemüht sich darum, das Markierverhalten des eigenen Hundes in Grenzen zu halten. Dies gilt grundsätzlich für das gesamte Trainingsgebiet, insbesondere jedoch für alle nicht natürlichen Gegenstände und Immobilien.
- Der Trainingsort darf nur mit angeleintem Hund betreten werden. Generell gilt in allen Kursen, Seminaren und Trainingsangeboten Leinenpflicht. Nur auf Anweisung durch mich bzw. die Trainingsleitung dürfen die Hunde abgeleint und in den Freilauf geschickt werden.
- Während des gesamten Trainings ist ein angemessener Abstand zu anderen Mensch-Hund-Teams einzuhalten. Begegnungen zwischen Hunden an der Leine sind grundsätzlich zu vermeiden und nur auf ausdrückliche Anweisung durch mich bzw. die Trainingsleitung zulässig.
- Das Scharren oder Graben von Löchern durch Hunde ist auf dem Trainingsgelände nicht gestattet. Der Kunde trägt die Verantwortung, dieses Verhalten bei seinem Hund zu verhindern.
- Der Einsatz sogenannter „Erziehungshilfen“, die physisches oder psychisches Leid verursachen können – insbesondere Würgehalsbänder, Stromhalsbänder, Sprühhalsbänder, sonstigem Einsatz von Schreckreizen, Leinen, die um die Lenden gelegt werden, oder vergleichbare Hilfsmittel – ist strikt untersagt.
- Die Teilnahme setzt einen gesundheitlich unbedenklichen Zustand des Tieres voraus.
- Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher tierschutzrechtlicher Vorschriften. Verstösse werden den zuständigen Behörden gemeldet.
- Der Kunde bringt die für das Training erforderliche Ausrüstung eigenverantwortlich mit (z. B. Wasser, (Schlepp-) Leine, Futterbelohnungen).
6. Trainingsort
Die Trainingsorte variieren je nach Kursinhalt und werden bis spätestens zwei Tage vor dem Training kommuniziert. Bei Einzeltrainings erfolgt die Absprache im Rahmen der Terminvereinbarung.
7. Besonderheiten bei Hausbesuchen, Mitwirkungspflichten und Gesundheit des Hundes
- Mitwirkung & Sicherheit: Gefahrenquellen im Haushalt oder auf dem Grundstück (z. B. ungesicherte Zäune, aggressive Reaktionen gegenüber Fremden im Revier) sind der Hundeschule vorab oder spätestens bei Eintreffen mitzuteilen. Der Kunde bleibt während des Hausbesuchs rechtlicher Tierhalter und Aufsichtsperson.
- Anfahrtskosten: Im Rahmen von Hausbesuchen werden die Anfahrtskosten (Kilometerpauschale) gemäss aktueller Preisliste separat berechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Der Kunde versichert, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten und parasitenfrei ist.
- Jeder Hund muss über eine gültige, dem Alter entsprechende Haftpflichtversicherung (die Schäden durch den Hund abdeckt) sowie die üblichen Impfungen verfügen.
- Verhaltensauffälligkeiten, chronische Krankheiten, Allergien, Aggressionen gegenüber Mensch oder Artgenossen sowie behördliche Auflagen (z. B. Leinen- oder Maulkorbpflicht) müssen der Hundeschule vor Beginn des Trainings zwingend mitgeteilt werden.
8. Haftungsausschluss
- Die Teilnahme an den Trainings, Kursen, Spaziergängen und Hausbesuchen erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung.
- Die Hundeschule Hunderricht übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen, durch den Freispielkontakt der Hunde oder durch das Verhalten der teilnehmenden Hunde entstehen. Dies gilt sowohl auf dem Trainingsgelände als auch im Rahmen von Hausbesuchen im privaten Wohn- oder Aussenbereich des Kunden.
- Der Kunde haftet vollumfänglich für alle Schäden, die durch ihn selbst, seine Begleitpersonen oder seinen Hund verursacht werden (inklusive Schäden am Eigentum des Trainers bei Hausbesuchen).
- Die Haftung der Hundeschule wird – soweit gesetzlich zulässig – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
9. Ausschluss vom Training
- Die Hundeschule behält sich das Recht vor, Hunde und deren Halter bei Störungen des Betriebsablaufs, Gefährdung anderer Teilnehmer oder Personen (auch bei Hausbesuchen), Missachtung von Anweisungen oder bei Anwendung tierschutzwidriger Erziehungsmethoden (z. B. Einsatz von Gewalt oder verbotenen Hilfsmitteln) sofort vom Training auszuschliessen.
- In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung bereits bezahlter Kurs- oder Abo-Gelder.
- Ein Ausschluss vom Training kann ebenfalls ausgesprochen werden, wenn eine Hündin läufig ist. Auch für läufige Hündinnen gilt eine Meldepflicht mir bzw. der Trainingsleitung gegenüber.
10. Urheberrecht und Datenschutz
- Sämtliche Unterlagen, Handouts, Videos und Trainingskonzepte der Hundeschule unterliegen dem Urheberrecht. Jede Vervielfältigung, Weitergabe oder Veröffentlichung ist nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung der Hundeschule gestattet.
- Personendaten der Kunden (inklusive Informationen aus Hausbesuchen) werden streng vertraulich behandelt und nur im Rahmen der Geschäftstätigkeit der Hundeschule verwendet.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen der Hundeschule Hunderricht und dem Kunden ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
- Gerichtsstand ist der Sitz der Hundeschule (Burgdorf, Schweiz).